
Beim offenen Verfahren des Factorings wird dem Debitor angezeigt, dass die Forderung an einen Factor abgetreten ist. Dies ist der Regelfall. Im Gegensatz dazu erfährt beim Stillen Factoring der Debitor nichts von der Abtretung. Nach außen hin wird also der Einzug der Kundenforderung so abgewickelt, als wäre kein Factoringvertrag geschlossen. ......
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/Lokal/40078

In Deutschland vorherrschende Form des Factoring, bei der die Debitoren über die künftige Zusammenarbeit mit dem Factor informiert werden.
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/Lokal/42252

Dem Debitor wird angezeigt, dass die Forderung an einen Factor abgetreten ist. Dies ist der Regelfall. Den Gegensatz bildet das "stille Factoring" => der Debitor erfährt nichts von der Abtretung. Nach außen hin wird also der Einzug der Kundenforderung so abgewickelt, als wäre kein Factoringvertrag geschlossen.
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/Lokal/42416

Beim offenen Factoring handelt es sich um eine bestimmte Form des Factorings. Hierbei werden die Debitoren über das Einschalten eines Factoringinstutes in Kenntnis gesetzt. Gegenteil: stilles Factoring
Gefunden auf
https://www.foerderland.de/finanzen/bankgespraech/investment-lexikon/
Keine exakte Übereinkunft gefunden.